24. Juni 2020

TRIALOG.tv Kündigungsschutz


Arbeitnehmer genießen viele Rechte, etwas das Kündigungsschutzgesetz. Besonderheiten gelten für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Sehen Sie, was hier zu beachten ist!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen


Wir sind Mitglied:

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an: +49 (21 52) / 99 392 – 0

Zum Kontaktformular