20. August 2021

Rückmeldeverfahren (Soforthilfe)


Durch die pauschale Auszahlung der Soforthilfe nach erfolgter Antragsstellung ist es nun notwendig, eine nachträgliche Berechnung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses durchzuführen. Unternehmer/innen, die Soforthilfe erhalten haben sind verpflichtet, bis spätestens 31.10.2021 an dem Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Die konkrete Förderhöhe wird dann durch einen Schlussbescheid festgelegt. Zu viel erhaltene Soforthilfe müssen zurückgezahlt werden. Für eine eventuelle Rückzahlung besteht allerdings bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Erfolgt von Ihnen keine Rückmeldung, wird automatisch davon ausgegangen, dass Sie die Soforthilfe unberechtigterweise erhalten haben, so dass Sie den gesamten Betrag zurückzahlen müssen.

Die Daten für das Rückmeldeverfahren müssen Unternehmer/innen für einen Zeitraum von drei Monaten erfassen. Der Förderzeitraum beginnt dabei mit dem Tag der Antragstellung. Dabei gilt: Der Förderzeitraum entspricht grundsätzlich dem Bewilligungszeitraum. Allerdings können Unternehmer/innen wählen: Sie können den Beginn des dreimonatigen Förderzeitraums auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung vorziehen oder auf den darauffolgenden Monat verschieben. Wenn Sie Unterstützung diesbezüglich benötigen, zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Rueckmeldeverfahren NRW Soforthilfe.pdf


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