Zweitwohnsitzsteuer Mönchengladbach KML Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Wer eine Zweitwohnung in Mönchengladbach innehat, der muss zahlen

Es gibt tausend gute Gründe, warum jährlich diverse Menschen in andere Städte ziehen. Handelt es sich dabei um einen längeren Aufenthalt, dann wird zumindest ein Zimmer oder eine Wohnung benötigt. Nach erfolgreicher Suche ist jeder Bürger verpflichtet, die neue Bleibe anzumelden. Gerade Studenten behalten oftmals ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern. Das aktuelle Domizil hingegen fungiert als Zweitwohnsitz. Die Kommunen fanden diese Entwicklung nicht besonders attraktiv und haben sich daher eine Reglung einfallen lassen. Damit die wichtigen Zuschüsse aus dem Finanzausgleich nicht gänzlich in der Versenkung verschwinden, wurde eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Viele Städte in Deutschland machen von dieser Einnahmequelle Gebrauch. Um die Zweitwohnsitzsteuer in Mönchengladbach kommen die Einwohner ebenso nicht drum herum.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Mönchengladbach

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer in Mönchengladbach kann nicht an einem bestimmten Betrag festgemacht werden. Der jeweilige Steuerbetrag errechnet sich aus der Jahreskaltmiete. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Zweitwohnsitzsteuer im Mönchengladbach um eine zusätzliche finanzielle Belastung. Gerade Auszubildende oder Studierende kommen mit ihrem Budget zwangsläufig an ihre Grenzen. Aber auch Berufstätige, die einen zweiten Wohnsitz führen müssen, haben mit erheblichen Mehrausgaben zu kämpfen. Ist der neue Arbeitsplatz über mehrere Kilometer entfernt, dann müssen sie sich auf ein täglich stundenlanges Pendeln einstellen oder alternativ einen Zweitwohnsitz in Kauf nehmen. Wer die Steuer nicht zahlt, der begeht eine Steuerhinterziehung. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld mit dieser Thematik besser auseinanderzusetzen. Darüber hinaus können Sie gern mit uns über die Zweitwohnsitzsteuer in Mönchengladbach sprechen.

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