Zweitwohnungsteuer Mönchengladbach KML Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Die Kommune möchte mehr Geld über die Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach eintreiben

Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach? Bitte was? Nicht jedem Steuerzahler ist bekannt, dass es eine Satzung über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach gibt. Bereits seit 01.01.2010 wurde die zusätzliche Steuereinnahme eingeführt. Mittlerweile verlangen einige Städte in Deutschland die sogenannte Zweitwohnungssteuer. Die Höhe lässt sich nicht genau ausmachen, die Festmachung des Betrages hängt von mehreren Faktoren ab. Zudem variiert sie von Stadt zu Stadt. Gerade junge Leute, die studieren wollen, ziehen in eine kleine Wohnung. Der Hauptwohnsitz bleibt weiterhin bei den Eltern. Durch diese Machart möchten die Hochschüler unnötige Behördengänge vermeiden und natürlich Geld einsparen. Die betreffenden Kommunen sind über diesen Umstand natürlich nicht erfreut und haben sich quasi diese gesetzliche Reglung einfallen lassen. Mit der Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach will die Uni-Stadt erreichen, dass die angemietete Wohnung als Hauptwohnsitz am Studienort fungiert.

Als Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer wird die Jahresnettokaltmiete genommen

Wer sich nicht intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzt, der wird automatisch auf die eine oder andere Frage stoßen. Wenn die Zweitwohnungsteuer in Mönchengladbach nicht gezahlt wird, gilt dieses Verhalten als Steuerhinterziehung? Wo muss der Zweitwohnsitz angemeldet werden? In welchem Zeitraum sollte die Anmeldung erfolgen? Wer muss die Steuer nicht bezahlen? Genau an diesem Punkt kommen wir von der Steuerkanzlei KML ins Spiel. Damit Sie im Vorfeld wissen, was auf Sie zu kommt, können wir Sie dazu beraten. In einem Gespräch erläutern wir Ihnen sämtliche Fakten zu dieser kommunalen Aufwandsteuer. Sie erhalten ein professionelles Feedback und wir unterbreiten Ihnen maßgeschneiderte Lösungsvorschläge.

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