12. Februar 2021

Anträge auf Überbrückungshilfe III


Anträge auf Überbrückungshilfe III können ab sofort gestellt werden. Die Überbrückungshilfe III folgt der Überbrückungshilfe II und umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 (zu beantragen bis zum 31.08.2021). Die Überbrückungshilfe III wurde deutlich erweitert und verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige aller Branchen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, die von der Pandemie und Lockdown stark betroffen sind und in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 haben. Erstattet werden förderfähige Fixkosten bis zu 90 Prozent, maximal bis zu 1,5 Millionen Euro. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier -> Überbrückungshilfe III.


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