21. August 2021

Neustarthilfe Plus


Es werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten unterstützt. Der Förderzeitraum ist vom 1. Juli bis 30. September 2021. Um die Neustarthilfe Plus beantragen zu können, müssen Sie schon vor dem 1. November 2020 selbstständig sein, das heißt freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben. Zudem muss die Selbstständigkeit im Hauptgewerbe ausgeübt werden, d.h. hieraus müssen mindestens 51 Prozent Ihrer Einkünfte resultieren und es darf höchstens eine Teilzeitkraft eingestellt werden. Die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus schließen sich gegenseitig aus.

Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde auf maximal 4.500 Euro (1.500 Euro pro Monat) für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro (6.000 Euro pro Monat) für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.

Zunächst kann die Neustarthilfe Plus nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Wenn Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, sprechen Sie uns gerne an!

Neustarthilfe-Plus


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