Karneval!


Liebe Mandantinnen und Mandanten,

an Rosenmontag und Veilchendienstag bleibt die Kanzlei in Kempen und Mönchengladbach geschlossen.
In dieser Zeit sind wir telefonisch nicht erreichbar.
Gerne können Sie uns per E-Mail kontaktieren oder unser Kontaktformular nutzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr KML-Team

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31. März 2020

NRW-Soforthilfe – Verlängerung der Antragsfrist


Der Bund hat die Antragsfrist für die NRW-Soforthilfe 2020 vom 30. April auf den 31. Mai verlängert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Wir sind Mitglied:

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an: +49 (21 61) 8 23 77 – 0

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