NRW-Soforthilfe – Verlängerung der Antragsfrist
Der Bund hat die Antragsfrist für die NRW-Soforthilfe 2020 vom 30. April auf den 31. Mai verlängert.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Karneval!
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
an Rosenmontag und Veilchendienstag bleibt die Kanzlei in Kempen und Mönchengladbach geschlossen.
In dieser Zeit sind wir telefonisch nicht erreichbar.
Gerne können Sie uns per E-Mail kontaktieren oder unser Kontaktformular nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr KML-Team
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