12. November 2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfen für Unternehmen


Bei den Novemberhilfen wird es zunächst Abschlagszahlungen geben. Diese sollen ab Ende November beantragt werden können.

Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November 2020 schließen müssen, wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt. Dabei wurde auch eine Regelung für Gastronomen getroffen, die weiterhin Speisen außer Haus verkaufen.

Damit sollen die betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen vom Bund für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. EUR haben und aus den bestehenden Mitteln finanziert, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind.

Die Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt, wie bereits im Rahmen der Überbrückungshilfen, ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer sowie Rechtsanwälte. Hiervon ausgenommen sind lediglich Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 EUR. Für die Antragstellung wird derzeit die bereits bestehende Überbrückungshilfe-Online-Plattform des Bundes.

Wir übernehmen gerne die Antragsstellung für Sie, damit Sie schnell Ihre staatlichen Hilfen erhalten.


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