23. April 2020

Anhebung des Kurzarbeitergeldes und Anspruchsverlängerung des Arbeitslosengeld I


Die Bundesregierung hat sich auf ein milliardenschweres Hilfspaket geeinigt, welches auch Hilfen für Kurzarbeiter und Arbeitslose umfasst.

Das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 80 Prozent und für Eltern auf bis zu 87 angehoben werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von zwei Faktoren abhängig gemacht:

  • Dauer der Zwangspause und
  • Ausfall von mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit

Beispielsweise würden ab dem 4. Monat 70 oder 77 Prozent (Eltern) und ab dem 7. Monat 80 oder 87 Prozent (Eltern) des Lohnausfalls gezahlt werden.

Da Erwerbslose zur Zeit der Corona-Krise geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung hätten, wurde zudem der Anspruch auf Arbeitslosengeld I verlängert. Das Arbeitslosengeld I wird um drei Monate verlängert, wenn der reguläre Anspruch des Erwerbslosen zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde.


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