Karneval!


Liebe Mandantinnen und Mandanten,

an Rosenmontag und Veilchendienstag bleibt die Kanzlei in Kempen und Mönchengladbach geschlossen.
In dieser Zeit sind wir telefonisch nicht erreichbar.
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Ihr KML-Team

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5. Februar 2021

Corona Hilfen Update


  • Überbrückungshilfe II (zu beantragen bis zum 31.03.2021). Weitere Informationen finden Sie hier -> Überbrückungshilfe II
  • Neues Wahlrecht zur Überbrückungshilfe II. Ab sofort können betroffene Unternehmen im Rahmen der Schlussrechnung wählen, ob Sie sich auf die Bundesregelung zur Fixkostenhilfe 2020 oder auf die Kleinbeihilfe stützen möchten. Die Obergrenzen der Kleinbeihilfe wurde auf 1,8 Millionen Euro erhöht (vorher 800.000 Euro). Für Unternehmen, für die der Spielraum der Kleinbeihilfe ausreicht, müssen somit bei der Schlussrechnung zur finalen Gewährung der Überbrückungshilfen keinen Verlust nachweisen. Weitere Informationen zu den Beihilferegelungen finden sie hier-> Die relevanten Beihilferegelungen
  • Dezemberhilfe (zu beantragen bis zum 30.04.2021)
  • Novemberhilfe (zu beantragen bis zum 30.04.2021)

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