Karneval!


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17. Juli 2020

Rückmeldeverfahren zur NRW Soforthilfe


Das Rückmeldeverfahren zur NRW Soforthilfe, bei dem die unangemessene Höhe der Soforthilfe ermittelt und zurückgezahlt werden soll, wurde vorerst gestoppt. Bei dem Rückmeldeverfahrungen handelt es sich um die Überprüfung, ob die Auszahlung der Corana Soforthilfe an die Empfänger gerechtfertigt war. Bisher wurden rund 100.000 der insgesamt 426.000 Sofort-Hilfeempfänger per E-Mail um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Da sich einige Abrechnungsvorgaben zur Ermittlung der angemessenen Höhe der Förderung als problematisch erwiesen haben, hat der Bund den Ländern die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zu den Verfahren abzugeben. Erst wenn die mitgeteilten Fragen der Länder geklärt sind, wird das Verfahren fortgesetzt.

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