Karneval!


Liebe Mandantinnen und Mandanten,

an Rosenmontag und Veilchendienstag bleibt die Kanzlei in Kempen und Mönchengladbach geschlossen.
In dieser Zeit sind wir telefonisch nicht erreichbar.
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Ihr KML-Team

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27. März 2020

NRW-Soforthilfe im Online-Verfahren beantragen


Auf der Landesseite << Wirtschaft NRW >> finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Soforthilfeprogramm:
1. Wer wird gefördert?
2. Was wird gefördert?
3. Wie hoch ist die Förderung?
4. Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?
5. Wie funktioniert das Antragsverfahren?
6. Welche Informationen werden gebraucht?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Wir sind Mitglied:

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an: +49 (21 61) 8 23 77 – 0

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