Coronavirus – Aktuelle Informationen

Schnell informiert

++ 23.04.2020 ++ Anhebung des Kurzarbeitergeldes und Anspruchsverlängerung des Arbeitslosengeld I

Die Bundesregierung hat sich auf ein milliardenschweres Hilfspaket geeinigt, welches auch Hilfen für Kurzarbeiter und Arbeitslose umfasst.

Das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 80 Prozent und für Eltern auf bis zu 87 angehoben werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von zwei Faktoren abhängig gemacht:

  • Dauer der Zwangspause und
  • Ausfall von mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit

Beispielsweise würden ab dem 4. Monat 70 oder 77 Prozent (Eltern) und ab dem 7. Monat 80 oder 87 Prozent (Eltern) des Lohnausfalls gezahlt werden.

Da Erwerbslose zur Zeit der Corona-Krise geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung hätten, wurde zudem der Anspruch auf Arbeitslosengeld I verlängert. Das Arbeitslosengeld I wird um drei Monate verlängert, wenn der reguläre Anspruch des Erwerbslosen zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde.

++ 23.04.2020 ++ Steuerhilfen für die Gastronomie

Das neu verabschiedete Hilfspaket der Bundesregierung umfasst zudem Steuerhilfen für die Gastronomie. Geplant ist dabei die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie für ein Jahr. Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 werde der Satz von 19 auf sieben Prozent verringert.

++ 14.04.2020 ++ KfW-Schnellkredit 2020 kann ab dem 15.04. bei der Hausbank beantragt werden

Ergänzend zu unserem Newsticker vom 07. April 2020 erhalten Sie weitere Informationen zum KfW-Schnellkredit mit 100%iger Staatsgarantie.

  • Laufzeit bis zu 10 Jahren – auf Wunsch mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren zu Beginn.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.
  • Der Schnellkredit kann spätestens am 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Antragssteller keine weiteren KfW-Kredite beantragen.

Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden, wie sonst bei Krediten üblich. Die Hausbank holt sich lediglich eine aktuelle Schufa-Auskunft ein.

++ 07.04.2020 ++ KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Als weitere Maßnahme im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung gestern umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand angekündigt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Ein Schnellkredit kann gewährt werden, wenn das mittelständige Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat.

Dabei sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 06.04.2020

++ 06.04.2020 ++ Gewährung von niedrigverzinslichen Darlehen durch Bundesländer

Am 3. April 2020 wurde die Ausweitung der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen von der Europäischen Kommission genehmigt. Somit dürfen nun auch die Förderinstitute der Bundesländer (z.B. die NRW Bank) Kreditprogramme mit günstigen Konditionen gewähren. Neben dem Sonderprogramm 2020 der Förderbank KfW, ist dies eine weitere Möglichkeit für Unternehmen schnell und zinsgünstig mehr Liquidität zu erlangen.

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter Finanzierungsschwierigkeiten leiden und zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, können diese Kreditprogramme nutzen.

Weitere Information können Sie der Pressemitteilung des Bundesministeriums entnehmen.

++ 06.04.2020 ++ Sonderleistungen in der Corona-Krise steuerfrei

Während der Corona-Krise werden Sonderleistungen (Auszahlung oder Sachleistung) für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500€ steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Damit soll die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in Zeiten der Corona-Krise anerkannt werden.

Alle Sonderleistungen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten, werden erfasst. Zu beachten ist, dass die steuerfreien Leistungen den ohnehin geschuldeten Arbeitslohn nicht ersetzen können.

Weitere Information können Sie der Pressemitteilung des Bundesministeriums entnehmen.

++ 31.03.2020 ++ NRW-Soforthilfe – Verlängerung der Antragsfrist

Der Bund hat die Antragsfrist für die NRW-Soforthilfe 2020 vom 30. April auf den 31. Mai verlängert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

++ 30.03.2020 ++ Erleichterungen im Mietrecht zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise

Mieterinnen und Mieter sowie betroffene Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter finanziellen Schwierigkeiten leiden und ihre Miete nicht mehr zahlen können, werden im Zeitraum vom 1.April 2020 bis 30. Juni 2020 vor Kündigungen geschützt.

Es muss nachweislich ein Zusammenhang zwischen der Corona-Krise und der Nichtleistung bestehen. Darüber hinaus müssen die Mietschulden zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt vom 27. März 2020.

++ 30.03.2020 ++ Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter finanziellen Schwierigkeiten leiden oder insolvent geworden sind, sollen ihre Geschäfte trotzdem weiterführen können. Daher hat der Bundestag beschlossen, die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 auszusetzen.

Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

Weitere Informationen finden Sie im Bundesgesetzblatt vom 27. März 2020.

++ 27.03.2020 ++ NRW-Soforthilfe im Online-Verfahren beantragen

Auf der Landesseite << Wirtschaft NRW >> finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Soforthilfeprogramm:
1. Wer wird gefördert?
2. Was wird gefördert?
3. Wie hoch ist die Förderung?
4. Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?
5. Wie funktioniert das Antragsverfahren?
6. Welche Informationen werden gebraucht?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

++ 27.03.2020 ++ Sozialversicherungsbeiträge – Stundung möglich

Unternehmen die aufgrund der Corona-Krise unter finanziellen Schwierigkeiten leiden und extreme Einnahmeausfälle verzeichnen, können bei der zuständigen Krankenkasse eine Stundung für die Sozialversicherungsbeiträge beantragen.
Wichtig: Beitragsstundungen sind erst dann möglich, wenn alle Hilfen genutzt sind.
Weitere Informationen zum Thema sind auch in der << Pressemitteilung >> des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen zu finden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

++ 27.03.2020 ++ Steuerzahlungen – Stundung möglich

Unternehmen die aufgrund der Corona-Krise unter finanziellen Schwierigkeiten leiden und extreme Einnahmeausfälle verzeichnen, können beim zuständigen Finanzamt eine Stundung der fälligen Steuerzahlungen beantragen. Dies betrifft die Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Auf die Erhebung von Stundungszinsen, durch die Finanzverwaltung, kann in der Regel verzichtet werden.
Weitere Informationen zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus können Sie auf der Seite des << Bundesfinanzministeriums >> finden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Informationen für Unternehmer

Als Ihre Berater stehen wir auch in diesen herausfordernden Zeiten an Ihrer Seite und bieten Ihnen aktiv unsere Unterstützung an.

Abgesehen von den Ihnen vermutlich bereits bekannten Hilfsmaßnahmen in den Bereichen

  • Liquiditätssicherung durch Finanzierung
  • Liquiditätssicherung durch steuerliche/sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen (insbesondere durch Beantragung/Gewährung zinsloser Stundungen)
  • Kurzarbeitergeld
  • Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Unternehmen

möchten wir Sie auf konkrete Unterstützungsmaßnahmen im Bereich nicht rückzahlbarer Zuschüsse hinweisen, die für Sie ggfs. von Interesse sein könnten und bei deren Beantragung wir Sie gerne unterstützen.

Informationen hierzu werden auf den Webseiten des Wirtschaftsministeriums fortlaufend aktualisiert und können über diese Links aufgerufen werden:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Wenn Sie darüber hinaus unsere Unterstützung (z.B. bei der Antragstellung) wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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